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Liebe Kunden

NRW Soforthilfe 2020

Wie sie aus den Medien sicherlich schon erfahren haben, hat das Land NRW zusätzlich zur Bundesregierung ein Förderprogramm für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern ins Leben gerufen.

Für beide Fördertöpfe wird heute ab 12:00 Uhr ein Online Formular freigeschaltet, das sie über diesen Link erreichen:

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Gefördert werden Unternehmen, die

  • Wirtschaftlich tätig sind

  • ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben

  • vor dem 01. Dezember 2019 am Markt tätig waren

Unternehmen sollen zur Deckung der laufenden Betriebskosten (Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten o.ä.) unterstützt werden, um die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens zu sichern. (Zur Reduzierung der Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld).

Es handelt sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss, der sich nach der Anzahl der Mitarbeiter berechnet:

  • 9.000 € bis 5 Beschäftigte

  • 15.000 € bis 10 Beschäftigte

  • 25.000 € bis 50 Beschäftigte

Wie die Beschäftigten berechnet werden erfahren sie unter obigem Link.

Hier erhalten sie auch weitere Informationen, zur detaillierten Abwicklung und den Informationen, die für den Antrag benötigt werden.

Wir wünschen ihnen weiterhin alles Gute! Bleiben sie gesund!

Ihr Team von L.STROETMANN Großverbraucher


Liebe Kunden,

durch die massiven Einschränkungen der Corona-Krise sind gerade viele Unternehmer in Bedrängnis geraten. Daher hat der Wirtschaftsgipfel der NRW-Landesregierung der NRW-Wirtschaft dafür die Unterstützung in Form eines mit 25 Milliarden Euro dotierten Rettungsschirms zugesagt und die bundesweiten Steuerhilfen erläutert.

Bundesweite Maßnahmen (ab sofort bis 31.12.2020):

• Zinslose Stundung der fälligen oder fällig werdenden Steuern

• Absenkung der Steuervorauszahlungen bei Einkommen-/Körperschaftsteuer sowie (über gleichlautenden Ländererlass) auch bei Gewerbesteuer

• Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen einschl. Erlass von Säumniszuschlägen

Hierfür steht jetzt ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung (auf: https://www.finanzverwaltung.nrw.de).

In NRW werden zusätzlich die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen auf Null gesetzt.

Weitere Maßnahmen des Hilfspakets der Landesregierung:

• Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.

• Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.

• Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.

• Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos.

• Ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, wird die Landesregierung passgenau Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist.

Alle NRW-spezifischen Maßnahmen des Hilfspakets, sowie die vollständige Pressemitteilung haben wir für hier Sie verlinkt.

- Link zur Pressemitteilung vom 19.3.20
- Link zur Präsentation des Maßnahmenpakets

Auf dieser Seite (https://stroetmann24.de/cms/corona-info) informieren wir Sie, sobald weitere Hilfspakete oder Maßnahmen auf den Weg gebracht werden.

Wir wünschen Ihnen viel Kraft! Bleiben Sie gesund!

Ihr Team von L. Stroetmann Grossverbraucher
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