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ANSPRECHPARTNER

Allgemeine Geschäftsbedingungen der L.STROETMANN Großverbraucher GmbH & Co. KG 

(nachstehend kurz „L.Stroetmann“ genannt)

Für alle Geschäftsbeziehungen mit L. Stroetmann gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über den Fernabsatz/e-commerce (insbesondere unsere Website stroetmann24.de) oder andere Vertriebswege geschlossen wird, jedoch in allen Fällen nur, wenn der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Von diesen AGB abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen eines Bestellers erkennen wir nicht an; sie werden für uns nur wirksam, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1. Für alle Verträge, die NICHT im Fernabsatz/e-commerce (vgl. Vorbemerkungen) geschlossen werden, gelten die nachfolgenden Regelungen zum Vertragsschluss in Ziff. 1:

(a) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Die Preise verstehen sich netto, ohne weitere Abzüge, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

(b) Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(c) Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.

2. Für alle Verträge, die im Fernabsatz/e-commerce (vgl. Vorbemerkungen) geschlossen werden, gelten die nachfolgenden Regelungen zum Vertragsschluss und zu den Informationspflichten in Ziff. 2:

(a) Der Besteller kann aus dem Sortiment von L. Stroetmann dargestellten Waren auswählen und diese über den Button „+“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Jetzt Kaufen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit ändern und einsehen, etwa durch das Anklicken des „X“, um die Ware aus dem Warenkorb zu löschen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese AGB akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(b) Wir schicken daraufhin dem Besteller eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Bestellers nochmals aufgeführt wird und die der Besteller ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Besteller von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(c) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

(d) Diese AGB können über den Link https://stroetmann24.de/cms/Unsere_AGB über den Browser des Bestellers gespeichert werden.

3. Sollte ein vom Kunden bestellter Artikel nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig lieferbar sein, wird L.STROETMANN dem Kunden nach Möglichkeit einen Ersatzartikel anbieten. Die Information über den Ersatzartikel im Sinne von Art.14 der Verordnung (EG) 1169/2011 kann der Kunde über die Webseite www.stroetmann24.de jederzeit kostenfrei einsehen. Dem Kunden steht es frei, das Angebot über die Ersatzartikel anzunehmen. Nimmt er die Ersatzartikel an, kann der Besteller aus der Tatsache, dass der Ersatzartikel nicht der ursprünglich bestellten Ware entspricht, keine Ansprüche ableiten.

4. Transportbehältnisse, wie z. B. Rollcontainer, Zwischenböden, Thermotransportboxen, Fleischsatten, Paletten, usw. bleiben unser Eigentum. Die Rückgabe muss in gleicher Menge erfolgen; bei schuldhafter Verletzung der Rückgabepflicht können wir Ersatz in Höhe des zum Lieferzeitpunkt gültigen Wiederbeschaffungspreises verlangen. Ansonsten unterliegen die Transportbehältnisse den Pfandrichtlinien der L.STROETMANN Großverbraucher GmbH & Co. KG.

5. Die Lieferung erfolgt, ab einem Nettowarenwert in Höhe von 300€, frei Haus. Unter dem Warenwert in Höhe von 300€ fallen 20€ Versandkosten an. Beim Empfang der Ware sind die Lieferscheine zu quittieren und dem Fahrer auszuhändigen, alternativ erfolgt die elektronische Unterschrift auf dem digitalen Handheld des Fahrers.

6. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt (u. a. Streik, Betriebsstörungen, Ein- und Ausfuhrverbote, Kriegsgefahr) oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

7. Die Zahlung ist grundsätzlich ohne Abzug sofort nach Eingang der Ware, bzw. Erfüllung der Leistung fällig. Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt der Einzug im SEPA-Abbuchungsverfahren. Bei Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr, wie z. B. Rücklastschriften sind wir berechtigt, die uns in Rechnung gestellten Kosten des Geldinstitutes sowie unsere eigenen Kosten zu berechnen. Zahlungsverzug des Bestellers berechtigt uns, die Lieferung aufgrund weiterer Kaufverträge sofort einzustellen, und für die ausstehenden und künftigen Lieferungen Barzahlungen im Voraus zu fordern. Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche, wegen denen zurückbehalten oder die Gegenforderungen, mit denen aufgerechnet werden soll, sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zB durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.“. Abgesehen davon tritt Fälligkeit unserer Gesamtforderung ein, wenn der jeweilige Kunde sein Geschäft verkauft, verpachtet oder auflöst. Für den Fall des Zahlungsverzuges hat der Besteller, unbeschadet uns zustehender weitergehender Rechte, Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu zahlen.

8. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Der Besteller ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9. Wir haften dem Besteller gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz. In sonstigen Fällen haften wir – soweit in S. 4 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in S. 4 ausgeschlossen. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

10. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 11 S. 1, S. 2 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.) Ist der Besteller ein Kaufmann und die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand Münster in Westfalen; wir sind auch berechtigt, den Besteller auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu verklagen.

12. Informationen, wie wir mit den personebezogenen Daten der Besteller umgehen, finden sich unter https://stroetmann24.de/cms/datenschutz .

13. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: Juni 2023

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